LJ Bogen

Rechtliches

Geschäftsbedingungen Landjugend Niederösterreich

Veröffentlichung/Ausschreibung von Terminen:

  1. Homepage
  2. Arbeitsprogramm
  3. Sitzungen, Viertelstreffen
  4. Zeitung Landjugend
  5. Grundsätzlich wird versucht möglichst viele Leute aus der Zielgruppe per
    E-Mail zu erreichen
  6. Für Funktionäre gilt: Grundsätzlich erhalten alle Bezirks- und Sprengelleitungen, wenn möglich, die Ausschreibungen per Newsletter. Die monatliche Ausschreibung per Post erfolgt abwechselnd an den Obmann oder die Leiterin.

 

Anmeldung:

Eine Reihung der Interessenten erfolgt nach dem Datum der Anmeldung sofern keine anderwärtigen Kontingente verteilt wurden.Mitglieder werden generell bei der Anmeldung bevorzugt. Nach Maßgabe vorhandener freier Plätze werden sie auch an Nicht-Landjugend-Mitglieder vergeben.

 

Absage von Veranstaltungen:

Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuellen Absagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.

 

Kursbeiträge und Anmeldebestätigungen:

Die Teilnehmer erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen nach erfolgter Anmeldung innerhalb der vorgesehenen Frist eine Anmeldebestätigung per E-Mail oder Post. Eine Anmeldeinfo (Auftragsbestätigung) ist für VA mit einem Kostenbeitrag größer € 100,- verpflichtend.
Der angegebene Teilnehmerbeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angeführt, nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten.

 

Stornobedingungen:

Es gelten die auf der Ausschreibung angeführten Stornobedingungen. Sofern nicht anders definiert, gilt:
Bei Abmelden nach Anmeldeschluss sind Stornokosten in der Höhe der Vollkosten fällig. Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Im Falle einer Erkrankung entfallen gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Stornokosten.

Bei Stornierung/Absage eines Seminars, Vortrages, Workshops gelten folgende Richtlinien:
Absage bis 1,5 Wochen vor dem Termin: 50% Stornokosten vom vereinbarten Betrag
Absage bis 2 Tage vor dem Termin: 80% Stornokosten vom vereinbarten Betrag
Absage am Abend vor bzw. am selben Tag des Termins: 100% Stornokosten vom vereinbarten Betrag
Werden Veranstaltungen nicht bis spätestens 1,5 Wochen vor dem Termin abgesagt, gelten sie als zugesagt.

 

Teilnahmebestätigung:

Teilnahmebestätigungen werden nur für Weiterbildungsveranstaltungen ausgegeben.
Die Teilnahmebestätigungen werden auf Wunsch zugestellt.

 

Bildnutzungsrechte:

Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass im Rahmen einer LJ-Veranstaltung Fotografien und Filme erstellt werden und zum Zwecke einer Nachberichterstattung in regionalen Medien sowie Medien und Websites der Landjugend Niederösterreich und ihr nahestehenden Organisationen veröffentlicht werden können. Mit der Teilnahme erklärt man sich mit diesen Nutzungen einverstanden.

 

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes:

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel teilweise nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt.

 

Geschäftszeiten:

Das Sekretariat der Landjugend Niederösterreich mit Sitz St. Pölten ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag: von 07:30 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: von 07:30 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten: Anrufbeantworter