Neugründung einer Landjugendgruppe
Du möchtest in deiner Gemeinde oder mit deinen Freunden eine Landjugendgruppe gründen?
Kein Problem - wir sind jederzeit bereit dafür !
Melde dich einfach telefonisch unter 050 259 26300 oder per Mail unter noe@landjugend.at!
Für eine Neugründung werden zumindest 8 Personen benötigt.
(Leiterin, Obmann, Leiterin Stv., Obmann Stv., Kassier, Schriftführung, zwei Kassaprüfer:innen)
Die Grundlagen und Vorteile, sowie alle Infos zur Sprengelgründung findest du in folgendem Dokument zusammengefasst:
Kontaktaufnahme mit dem Landjugend Büro
Die Kontaktdaten der interessierten Jugendlichen werden im Landjugendbüro notiert und an den Referenten/die Referentin, der/die das betreffende Viertel betreut, weitergegeben.
Der/die betreunde Referent:in nimmt anschließend mit den Interessierten Kontakt auf und die weiteren Schritte werden besprochen.
Beratungsgespräch vor Ort
Der/die zuständige Viertelsreferent:in vereinbart mit den interessierten Jugendlichen einen Termin bei ihnen vor Ort.
Bei diesem Termin werden die Rahmenbedingungen eines Landjugendvereins vorgestellt und eventuell auch schon ein Musterstatut besprochen. Ihr erhaltet auch Informationen zu rechtlichen Themen. Ebenfalls können alle Fragen beanwortet werden, die für euch noch offen sind.
Gründungsversammlung
Die Gründungsversammlung wird von den Vereinsgründer:innen eröffnet. Die Gründer:innen müssen mit den anwesenden zukünftigen Mitgliedern den Beschluss per Handzeichen über die vorliegenden Statuten des Vereins fassen.
Die Mitglieder wählen schriftlich mittels Stimmzettel den Vorstand der Landjugend. Die Wahl wird vom Viertelsteam durchgeführt. Die Landjugend Niederösterreich kümmert sich danach um die Abgabe der Gründungsdokumente (Anzeige zur Vereinserrichtung, Wahlanzeige, Statuten) bei der Bezirkshauptmannschaft und die neugegründete Landjugendgruppe erhält, sobald alle Unterlagen von der BH bearbeitet wurden, den Gründungsbescheid und darf als Landjugend auftreten und handeln.
Ebenfalls kümmert sich die LJ NÖ um die Einladungen zur Generalversammlung, Stimmzettel, Wahlanzeige, Beitrittserklärung und die Ausschussmeldung. Nach der erfolgreichen Gründung erhält die Landjugend-Gruppe einen Zuschuss von 400,00€ als finanzielles Startkapital von der LJ NÖ überwiesen.
Wie geht es nach der Gründung weiter?
Finale Vereinserrichtung:
Nach der Abwicklung der Vereinserrichtung bekommt ihr einen ZVR-Auszug (Zentrales Vereinsregister) und eine ZVR-Nummer (“eure Vereinsnummer”). In diesem Auszug ist eurer Vorstand, den ihr bei der Versammlung gewählt habt eingetragen.
Zuschuss und Mitgliedsbeitrag:
Damit ihr ein finanzielles Startkapital habt, bekommt ihr von der LJ NÖ 400,00 € Zuschuss überwiesen. Ab dem zweiten Jahr wird euch ein minimaler Mitgliedsbeitrag für jedes Mitglied verrechnet, um unsere Serviceleistungen abzudecken.
Errichtung Bankkonto:
Für eure finanzielle Verwaltung benötigt ihr ein Bankkonto. Mit dem ZVR-Auszug könnt ihr bei der Bank ein Konto für eure Landjugend errichten.
Sprengelcoaching:
Der/die zuständige Viertelsreferent:in unterstützt euch zu Beginn mit einem gemeinsamen Coaching. Beim Coaching macht ihr euch gemeinsam Gedanken über euer Jahresprogramm und klärt alle anfallenden Fragen.
Neumitglieder:
Jugendliche, die interessiert sind eurer LJ-Gruppe beizutreten, können das nicht nur bei der Generalversammlung machen sondern auch während des Jahres. Einfach die Daten der Person dem Büroteam mitteilen oder selbständig im Self-Service-Portal anmelden.
Generalversammlung:
Die Landjugend wählt einmal pro Jahr ihren neuen Vorstand im Zuge der Generalversammlung. Vor der Generalversammlungszeit bekommt ihr ein GV-Package vom Büro zugesendet, das alle nötigen Unterlagen enthält. Die Wahlanzeige wird wieder ausgefüllt und muss jedes Jahr zur BH gesendet werden.
Die Übermittlung der Wahlanzeige übernimmt das Büroteam für eure Gruppe.
Bei Fragen steht euch das Büroteam jederzeit zur Verfügung!
Wir würden uns freuen, euch in der Landjugend willkommen heißen zu dürfen!