LJ Bogen

Neugründung einer Landjugendgruppe

Neugründung einer Landjugendgruppe

Du möchtest in deiner Gemeinde oder mit deinen Freunden eine Landjugendgruppe gründen? Kein Problem! Melde dich einfach unter 050 259 26300!
Alle weiteren Details zur Vorgangsweise bei einer Neugründung kannst du unten nachlesen!

 

Anfrage einer Gruppe von Jugendlichen

Kontaktdaten der interessierten Jugendlichen werden im Landjugendbüro (050 259 26300) notiert und an den Referenten, der das betreffende Landesviertel betreut, weitergegeben.

 

Beratungsgespräch vor Ort

Der zuständige Viertelsreferent vereinbart mit den interessierten Jugendlichen einen Termin bei ihnen vor Ort.
Bei diesem Termin werden die Rahmenbedingungen eines Landjugendvereins vorgestellt, ev. auch schon ein Musterstatut besprochen. Ihr erhaltet auch Informationen zu rechtlichen Themen.

Im Optimalfall ist bei einer Sprengelgründung auch die Bezirksleitung und ein Landesbeirat oder ein Vertreter der Gemeinde mit dabei, da diese ev. die Jugendlichen aus der Umgebung schon persönlich kennen.

 

Gründungsversammlung

Die Gründungsversammlung wird von den Vereinsgründern eröffnet. Die Gründer müssen mit den anwesenden zukünftigen Mitgliedern den Beschluss über die vorliegenden Statuten des Vereins fassen.

Die Mitglieder wählen nun schriftlich den Vorstand der Landjugend (mindestens: Obmann, Leiterin, je einen Stellvertreter, Kassier, Schriftführer, zwei Kassaprüfer).

Die Landjugend Niederösterreich kümmert sich danach um die Abgabe der Gründungsdokumente bei der Bezirkshauptmannschaft, die neugegründete Landjugendgruppe erhält, sobald alle Unterlagen von der BH bearbeitet wurden, den Gründungsbescheid und darf als Landjugend auftreten und handeln.