Wie geht's weiter?
Handlungsempfehlungen für die Landjugend NÖ - Stand: 26. September 2020
CORONA LEBT - VORSICHT!
Die rechtlichen Grundlagen verändern sich laufend. Alle Aktivitäten müssen unter dem Grundsatz des Schutzes unserer Gesundheit betrachtet werden. Es besteht die Gefahr von lokalen Ansteckungsherden.
Vor Veranstaltungen und Aktivitäten der Landjugend wird empfohlen mit dem Büro der Landjugend Niederösterreich Rücksprache zu halten.
Die Handlungsempfehlungen wurden von der Landjugend Niederösterreich nach dem aktuellen Stand des Wissens erstellt. Es besteht kein Rechtsanspruch.
GENERALVERSAMMLUNGEN - neue Form, keine Treffen
Für die jährlich stattfindenden Generalversammlungen wurde ein umfangreiches Konzept ausgearbeitet, welches die statutengemäßen Anforderungen erfüllt ohne der Abhaltung von Versammlungen im bisher üblichen Maß.
Die genaue Vorgangsweise findet ihr im Intern-Bereich der Landjugend Niederösterreich (Handlungsempfehlung für Generalversammlungen der Landjugend in Niederösterreich 2020).
JUGENDRAUM - strenge Auflagen, vorrübergehende Sperre empfohlen
Jugendräume werden wie Kundenbereiche und Gastronomie gehandhabt.
Gegenüber Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Im Gebäude ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
Die Betreiber des Jugendraumes (Gemeinde und Landjugend) sollten beim Eingang mit geeigneten Hinweisschildern auf die Regelungen hinweisen.
In Jugendräumen sind die Hygieneanforderungen zu erfüllen (Warmwasser, Flüssigseife, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel).
Für die Verabreichung von Speisen und Getränken gilt die Regelung der Gastronomie. Das bedeutet, dass
- nur Personengruppen bis max. 10 Personen eingelassen werden dürfen.
- nur im Sitzen konsumiert werden darf.
- keine Konsumation an der Schank/Bar erfolgen darf.
- in der Praxis nur die Verabreichung von verschlossenen Getränken empfohlen werden kann.
Es gilt die Sperrstundenregelung (derzeit 01:00 Uhr). Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Personen den Jugendraum verlassen haben! Darauf wird die Exekutive in den nächsten Wochen achten.
Bei der Nutzung des Raumes sind nur solche Aktivitäten zulässig, die sowohl die allgemeinen Auflagen als auch die speziell für die Gastronomie geltenden Regelungen berücksichtigen. Das bedeutet: Besprechungen mit max. 10 Personen, Treffen in Gruppen von max. 10 Personen auf jeweils eigenen Tischen, usw. sind möglich. Jugendheimpartys sind weiterhin verboten!
Die Leitung ist für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich. Deshalb wird dringend empfohlen, den Jugendraum völlig zu schließen, wenn
- … Mitglieder immer wieder gegen die Auflagen verstoßen.
- … die Region in der der Jugendraum liegt, in der Corona-Ampelfarbe auf orange gestellt wurde.
PROGRAMMPLANUNGSSITZUNGEN - online
Bildungsplanungssitzungen der Landjugend Niederösterreich werden online abgehalten.
AGRARKREISPLANUNGSSITZUNGEN - mit Auflagen durchführbar oder online
Die Besprechungen zur Planung der Agrarkreise können mit max. 10 Personen in Anwesenheit durchgeführt werden.
Die Sitzungen sind effizient abzuhalten, die anwesenden Personen haben sich soweit als möglich auf ihren Plätzen aufzuhalten, die Zahl der anwesenden Personen ist gering zu halten und die Covid-19-Präventionsmaßnahmen für Besprechungen sind einzuhalten.
- Personen, die sich krank fühlen, dürfen nicht an den Besprechungen teilnehmen.
- Alle Personen haben beim Ankommen die Hände zu desinfizieren und die persönlichen Hygienemaßnahmen (kein Händeschütteln, usw.) einzuhalten.
- Eine Teilnehmerliste/Anwesenheitsliste ist zu führen.
- Der Mindestabstand von einem Meter ist einzuhalten.
- Mund-Nasenschutz, ausgenommen am Sitzplatz (bei Einhaltung des Mindestabstandes), ist verpflichtend.
- Es gibt keine Verpflegung.
- Bei längeren Besprechungen ist jede Stunde gründlich zu lüften.
- Die Besprechungen sind in ausreichend großen Besprechungsräumlichkeiten (z.B. Bezirksbauernkammern) durchzuführen.
Sofern gewünscht, können Besprechungen auch online abgehalten werden.
SEMINARE - in kleinem Rahmen und mit Auflagen durchführbar
Seminare, deren Inhalte keinen direkten/körperlichen Kontakt beinhalten (Gruppenspiele-, Sportseminare, usw. – bitte vorher mit dem Büro der LJ NÖ absprechen), sind mit Auflagen möglich. In Bereichen, die von der Corona-Ampel als orange oder rot ausgewiesen werden, wird die Verschiebung oder eine Onlinevariante dringend empfohlen.
Anforderungen an den Raum:
- Der Raum muss einen Zugang zu Sanitäranlagen (WC) haben. Diese müssen mit Flüssigseife, Einweghandtüchern und Desinfektionsmittel ausgestattet sein.
- Der Raum muss ausreichend Platz bieten, um den Mindestabstand jederzeit gewährleisten zu können.
- Es müssen ausreichend Sessel zur Verfügung stehen, damit jede Person selbständig Platz nehmen kann.
- Zu Bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass Besuchergruppen in der Gastronomie nur max. 10 Personen umfassen dürfen. Das heißt, bei Seminaren in Gasthäusern sind nur 9 Teilnehmer und ein Trainer möglich.
Auflagen für die Durchführung:
- Indoor – max. 10 Personen (Trainer zählt nicht).
- Personen, die sich krank fühlen, dürfen nicht an den Seminaren teilnehmen.
- Alle Personen haben beim Ankommen die Hände zu desinfizieren und die persönlichen Hygienemaßnahmen (kein Händeschütteln, usw.) einzuhalten.
- Eine Teilnehmerliste/Anwesenheitsliste ist zu führen.
- Der Mindestabstand von einem Meter ist einzuhalten.
- Mund-Nasenschutz, ausgenommen am Sitzplatz (bei Einhaltung des Mindestabstandes), ist verpflichtend.
- Es gibt keine Verpflegung.
- Bei längeren Seminaren ist jede Stunde gründlich zu lüften.
- Die Seminare sind in ausreichend großen Besprechungsräumlichkeiten (z.B. Bezirksbauernkammern) durchzuführen.
- Pausen im Freien verbringen und auf Abstand achten.
Inhalte die auch via Onlineformaten übermittelt werden können, sollten über die entsprechenden Plattformen abgewickelt werden.
VORTRÄGE - in kleinerem Rahmen und mit Auflagen durchführbar
Indoor – gesetzlich max. 100 Personen erlaubt, Empfehlung der Landjugend max. 50 Personen
- Personen, die sich krank fühlen, dürfen nicht an den Seminaren teilnehmen.
- Alle Personen haben beim Ankommen die Hände zu desinfizieren und die persönlichen Hygienemaßnahmen (kein Händeschütteln, usw.) einzuhalten.
- Eine Teilnehmerliste/Anwesenheitsliste ist zu führen.
- Die Räumlichkeiten sind so zu wählen, dass der Mindestabstand von einem Meter jederzeit eingehalten werden kann.
- Beim Betreten des Raumes sind die Hände zu desinfizieren.
- Mund-Nasenschutz ist verpflichtend zu tragen. Am Sitzplatz darf er abgenommen werden, wenn der Abstand dauerhaft von allen Personen eingehalten wird (auch zum Trainer).
- Tontechnik für Vortragende unterstützt die Abstandsregelung.
- In Pausen, sowie vor und nach dem Vortrag kann eine Konsumation nur auf Sitzplätzen oder im Freien erfolgen. Jedenfalls sollte auf Abstand geachtet werden.
- Zu Bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass Besuchergruppen in der Gastronomie nur max. 10 Personen umfassen dürfen. Das heißt, Gasthäuser stehen für derartige Veranstaltungen praktisch nicht zur Verfügung. Alternativ sind Säle von Gemeinden, Pfarren usw. zu empfehlen.
Inhalte die auch via Onlineformaten übermittelt werden können, sollten über die entsprechenden Plattformen abgewickelt werden.
AGARKREISE - online oder mit Auflagen durchführbar
Ein Teil der Agrarkreisweiterbildungen wird online ablaufen.
Für Informationsabende mit persönlicher Anwesenheit gelten die Regelungen für Seminare und Vorträge.
EXKURSIONEN/Best-of-Practice-Touren - in kleinem Rahmen möglich
Exkursionen und Betriebsbesichtigungen können, auch in Betriebsräumlichkeiten, mit maximal 10 Personen stattfinden.
- Personen, die sich krank fühlen, dürfen nicht an der Exkursion teilnehmen.
- Alle Personen haben beim Ankommen die Hände zu desinfizieren und die persönlichen Hygienemaßnahmen (kein Händeschütteln, usw.) einzuhalten.
- Eine Teilnehmerliste/Anwesenheitsliste ist zu führen.
- Der Mindestabstand von einem Meter ist einzuhalten.
- Mund-Nasenschutz in Innenräumen ist verpflichtend.
- Es gibt keine Verpflegung. Bei Verkostungen ist auf einen ausreichenden Abstand zu achten. Wenn möglich im Freien, wenn möglich auf fixen Plätzen, sitzend.
- Die Teilnehmer sollen sich in kleinen Räumlichkeiten nur kurz aufhalten.
- Pausen im Freien verbringen und auf Abstand achten.
Jedenfalls muss vor der Veranstaltung mit dem Betriebsbesitzer die Situation besprochen werden.
THEATER - mit Auflagen möglich, Empfehlung: VERSCHIEBEN!
Bei Indoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind grundsätzlich max. 250 Besucher (NÖ-Regelung) zulässig.
Ab 50 Personen ist ein Covid-Beauftragter zu bestellen (der haftet) und ein Konzept auszuarbeiten und auch umzusetzen. Diese Konzepte sind von der Bezirkshauptmannschaft stichprobenartig zu prüfen.
Ab 250 Personen bedarf der Veranstaltungsort einer gesonderten Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft.
Die Sessel sind so aufzustellen, dass der Mindestabstand von einem Meter zwischen, nicht im gleichen Haushalt lebenden Besuchern, eingehalten wird. Mund-Nasenschutz ist bis zum Platz zu tragen.
Eine Verpflegung der Besucher in Pausen bzw. vor- und nach der Veranstaltung wäre nur auf Sitzplätzen zulässig. Eine Konsumation im Stehen oder an einer Schank ist verboten.
In Gasthäusern sind alle Veranstaltungen mit über 10 Erwachsenen verboten. Es müsste ein Veranstaltungssaal verwendet werden.
Aus der Gesamtbetrachtung der Infektionen und der gesetzlichen Maßnahmen wird die Verschiebung/Absage der Theateraufführungen empfohlen.
FUNKTIONÄRSSCHULUNG - neue Form der Durchführung geplant
Für die Funktionärsschulungen wird in den nächsten Wochen ein neues Konzept ausgearbeitet. Die Art der Schulungen wird an den Verlauf der Pandemie und an die gesetzlichen Maßnahmen angepasst.
ERNTEDANKFEIERN/UMZÜGE - Auflagen für Vorbereitung und Messe, Umzüge verboten
Da beim Flechten der Erntekronen ein Abstand von einem Meter in der Praxis nicht einzuhalten ist, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen und bei längeren Aufenthalten stündlich zu lüften. Nach den bisherigen Erfahrungen verringert die Verlegung der Aktivitäten ins Freie die Infektionswahrscheinlichkeit wesentlich.
Erntedankfeiern in Kirchen unterliegen den Bestimmungen der Kirche. Auf Abstand ist zu achten.
Umzüge sind aufgrund der Auflagen (max. 100 Besucher) praktisch verboten.
SPORT - nur outdoor mit Auflagen durchführbar, indoor verschieben
Outdoor können sportliche Aktivitäten unter Einhaltung der Präventionskonzepte (siehe Beachvolleyball usw.) abgehalten werden. Wichtig ist darauf zu achten, dass Personen die nicht aktiv am Spielfeld stehen, den Mindestabstand von einem Meter einhalten.
Indoor-Veranstaltungen sind an Orten, die von der Corona-Ampel orange oder rot gekennzeichnet sind, abzusagen (zu verschieben).
In gelb oder grün ausgewiesenen Gebieten, mit Gruppen die ausschließlich aus solchen Bereichen kommen, können kleinere Veranstaltungen unter Auflagen durchgeführt werden.
Beim Betreten von Sportstätten ist der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
Innenräume dürfen zusätzlich nur mit Mund-Nasenschutz betreten werden.
Bei der Ausübung vieler Sportarten kann der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden und auch ein Mund-Nasenschutz kann nicht getragen werden. Für die Ausübung solcher Sportarten ist ein Covid-19-Präventionskonzept verpflichtend zu erstellen (siehe Vorlage Landjugend).
Zusätzlich sind mit dem Betreiber der Sportstätte (Gemeinde, Schule, Verein usw.) Vorschriften zu besprechen.
FESTE/PARTYS - absagen!
Feste und Partys sind in der aktuellen Situation nicht möglich und gefährden die Gesundheit der Menschen und den guten Ruf der Landjugend!
Auch private Feiern (Geburtstage, usw.) von Landjugendfunktionären, bei denen vorwiegend Landjugendmitglieder eingeladen sind, können beim Auftreten von Infektionen das Image der Landjugendgruppe schwer schädigen und sollten verschoben werden.
Die Exekutive wird aufgrund der aktuellen Entwicklung auch darauf in nächster Zeit verstärkt achten.
CHOR, VOLKSTANZ - keine Aktivitäten empfohlen!
Aufgrund der Infektionsentwicklung können viele Veranstaltungen, bei denen Chöre und Volkstanzgruppen auftreten würden, aktuell nicht stattfinden.
Aus diesem Grund und aufgrund der notwendigen Auflagen wird dringend empfohlen zur Zeit Proben und Auftritte von Jugendchören und Volkstanzgruppen zu verschieben.
Für Bereiche die in der Coroana-Ampel mit grün oder gelb ausgewiesen sind, hat die Volkskultur Niederösterreich auf ihrer Homepage Tänze veröffentlicht, die ohne persönlichen Kontakt auskommen - hier geht's zu den Infos. Diese könnten in solchen Regionen bei nicht verschiebbaren Anlässen zur Aufführung kommen. In den Pausen, sowie vor und nach den Proben/Auftritten sind die Corona-Maßnahmen einzuhalten.
Die Leitungen sind für die Einhaltung verantwortlich. Zur Vermeidung von Infektionen und Problemen für die Leitungen wird empfohlen derzeit auf Aktivitäten zu verzichten.