Verpflichtende Allergeninformation in der Landjugend!
Seit 13. Dezember 2014 gilt die neue Allergeninformationspflicht - auch die Landjugend muss sie umsetzen!
Bei unseren Landjugendfesten und -veranstaltungen müssen auch wir über enthaltene Allergene in unseren Speisen Auskunft geben. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei die LJ NÖ eher die schriftliche Variante empfiehlt, da in diesem Fall die Information nur 1x vorbereitet werden muss und immer wieder verwendet werden kann. Generell müssen wir auf 14 verschiedene Allergene wie z.B. glutenhaltiges Getreide, Eier, Nüsse, Milch, etc. hinweisen. Bei der schriftlichen Variante genügt die Information in der Speisekarte durch die Abkürzung laut Codex (z.B. A = glutenhaltiges Getreide) direkt bei der Speise und eine "Legende" über diese Abkürzungen. Da die Landjugend ein gemeinnütziger Verein ist, sind wir teilweise aus dieser Bestimmung ausgenommen, so müssen wir für Speisen, die von Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden (z.B. Mehlspeisen, Aufstriche) keine Allergeninformation geben. Heute erhalten alle Bezirks- und Sprengelleitungen, sowie -kassiere den "Newsletter Recht" zu diesem Thema, er enthält genauere Information. Die Einschulung zu diesem Thema erfolgt für die Landjugendgruppen im Rahmen der Lebensmittelhygiene-Schulung. Natürlich kann man auch das Landjugend Büro kontaktieren, um sich die Infos persönlich zu holen.