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Regelungen für Sonnenwende

| Kultur & Brauchtum

Regelungen für Sonnenwende

Sonnwendfeuer wieder erlaubt

Aufgrund der durch die anhaltenden Regenfälle verbesserten Lage zur Wald- und Flurbrandgefahr hat die Landeshauptfrau mit Verordnung vom 9. Juni das Verbot zum Verbrennen biogener Materialien soweit aufgehoben, dass Sonnwendfeuer zwischen Freitag, 19. Juni und Sonntag, 28. Juni nun wieder erlaubt sind.

Wie bei jeder anderen Veranstaltung sind die rechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist bezüglich Genehmigung auf der zuständigen Gemeinde nachzufragen (fällt evtl. unter die Befreiung von Brauchtumsveranstaltungen, je nach Art der Veranstaltung).

Die Covid-19-Gesetzgebung ist ausnahmslos anzuwenden!

Die wichtigsten Bestimmungen nochmals zusammengefasst:

  • Max. 100 Personen dürfen anwesend sein
  • Sperrstunde mit 23:00 Uhr ist einzuhalten (Veranstaltungsgelände leer)
  • Bei der Verabreichung von Speisen und Getränken gelten die Bestimmungen der Gastronomie. Insbesondere die Trennung von Verabreichung und Konsumation ist in der Praxis zu planen (keine Schank oder Bar, keine Stände wo direkt konsumiert wird). Die Bestimmungen sind auf der Homepage der Landjugend zusammengefasst).
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