Rechtsinfo - Jugendschutz NEU 01.01.2019
Was ist zu beachten?
JUGENDSCHUTZ NEU! Seit 1. Jänner 2019 gelten in Niederösterreich neue Bestimmungen zum Jugendschutz. Damit werden die Ausgehzeiten, die Beschränkungen beim Rauchen und beim Konsum von Alkohol österreichweit (fast) gleich geregelt. Bei Veranstaltungen der Landjugend sind die neuen Rahmenbedingungen zu beachten und organisatorische Anpassungen unbedingt erforderlich. Die Änderungen im Überblick: Rauchen ist erst ab 18 gestatet, Bier und Wein darf ab dem 16. Lebensjahr konsumiert werden, Spirituosen (gebrannter Alkohol) erst ab dem 18. Geburtstag. Die neuen Ausgehzeiten (hier im Überblick) sind ebenfalls vom Veranstalter zu beachten.
Auswirkungen auf Veranstaltungen der Landjugend
Ausgehzeiten
Nachdem die Zielgruppe von Veranstaltungen der Landjugend prinzipiell über 14 Jahren liegt, ergeben sich aus den veränderten Ausgehzeiten für unter 14-jährige keine Änderungen zur bisherigen Praxis.
Alkoholkonsum
Als Veranstalter haben wir künftig sicherzustellen, dass wie bisher, an unter 16-jährige kein Alkohol verabreicht wird.
Neu ist die Unterscheidung, dass zwischen 16- und 18-jährigen nur noch Getränke verabreicht (verkauft, geschenkt, weitergegeben usw.) werden dürfen, die keinen gebrannten Alkohol enthalten. Das bedeutet Bier, Wein und Most sind erlaubt, jede Form von Schnaps oder Mischgetränken mit Schnaps sind verboten.
An Personen über dem 18. Lebensjahr darf auch Schnaps und Mischgetränke verabreicht werden, sofern sie nicht offensichtlich betrunken sind.
Der §20 definiert als Pflichten des Veranstalters geeignete Maßnahmen zu ergreifen insbesondere durch:
- Information
- Feststellung des Alters
- Verweigerung des Zutritts
- Verweisen vom Gelände
Wenn Veranstalter die Bestimmungen ignorieren können Strafen bis zu € 15.000.- und der Entzug der Veranstaltungsbewilligung ausgesprochen werden. Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft.
Für Veranstaltungen der Landjugend wird dringend empfohlen
1) Altersfeststellung
Altersfeststellung beim Eingang durch externe professionelle Securitymitarbeiter, bedeutet auch eine entsprechende Abgrenzung (Zaun) des Veranstaltungsgeländes. Der Auftrag an die entsprechende Firma soll in einer schriftlichen Vereinbarung vorliegen. 2) Kennzeichnung der unterschiedlichen Altersgruppen mit Farbbändern Diese können entweder im Landjugendbüro bezogen oder selbst in Auftrag gegeben werden. 3) Einschulung des Personals
Alle MitarbeiterInnen die Alkohol ausgeben, müssen informiert sein, welche Armbandfarben welche Berechtigungen bedeuten.
4) Mitarbeiter bei der Veranstaltung MitarbeiterInnen die Alkohol ausgeben müssen nicht unbedingt berechtigt sein diesen zu konsumieren. Es wird aber empfolen keine Personen unter 16 Jahren in Bereichen einzusetzen wo ein Zugang zu Alkohol vorhanden ist. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Einsatz im Bereich Bier- und Weinschank möglich, in der Bar hat der Veranstalter sicherzustellen, dass das Personal unter 18 Jahren keinen Schnaps zu sich nimmt. Deshalb sollen, wenn notwendig, nur solche Personen zum Einsatz kommen, denen ein entsprechender Umgang mit Alkohol zugemutet werden kann.
5) Veranstaltungsrecht Seminar Die Verantwortlichen der Vereine und Feste sollten unbedingt einen Vortragsabend zum Thema „Veranstalten ohne Risiko“-Veranstaltungsrecht in der Landjugend und ein Workshop für Lebensmittelhygiene bei Veranstaltungen besucht haben.
6) verFESTigt Workshop Bei großen Veranstaltungen oder Veranstaltungen bei denen es in den letzten Jahren zu Problemen gekommen ist, wird ein Workshop „verFESTtigt“ dringend empfohlen um mögliche Risiken vor der Veranstaltung zu minimieren. Beispiel für die Kennzeichnung der unterschiedlichen Altersgruppen:
Rote Papierbänder: unter 16-jährige = kein Alkohol
Gelbe Papierbänder: 16- und 17-jährige = Wein und Bier
Grüne Papierbänder: über 18-jährige = gebrannter Alkohol (und Rauchen) Noch Fragen?
Gibt es noch Fragen oder Unklarheiten? Dann meldet euch jetzt unter 05 0259 26300 oder per Mail unter noe(at)landjugend.at. Wir stehen euch gerne zur Verfügung!