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Landjugendvereine können zusätzliche finanzielle Unterstützung für Oktober bis Dezember 2020 beantragen

| Service & Organisation

Nach der erfolgreichen Abwicklung der ersten Runde des NPO Fonds besteht jetzt die Möglichkeit neuerlich anzusuchen. Gefördert werden neben Fixkosten (Mieten usw.) auch pauschale Aufwendungen des Vereins unter dem Titel „Struktursicherungsbeitrag“. In diesem mit 7% des Vorjahresumsatz beschränkten „Struktursicherungsbeitrag“ kann aber nur max. der Einnahmenausfall des letzten Quartals ersetzt werden.

Beispielrechnung:

Verein A:

  • Umsatz (Summe aller Einnahmen) im Jahr 2019:  € 20.000.-,
  • Aktivitäten Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2019:

z.B. Nikoloaktion, Punschstand, Weihnachtdskindergarten,

Einnahmen (nicht Gewinn) von € 1.000.-

  • Aktivitäten Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2020:

Nikoloaktion € 250.-, ansonsten keine Aktivitäten die Gelder eingebracht haben (lt. Kassabuch)

Berechnung für Verein A:

Maximaler Struktursicherungsbeitrag 7% von 20.000.- = € 1.400.-

Begrenzung durch Einnahmenausfall (2019 minus 2020): € 1.000.- minus € 250.- = € 750.-

Zuschuss NPO Fond 4. Quartal: € 750.- 

Was zu Tun ist:

Wir empfehlen die Abwicklung der Förderung über die LBG St. Pölten. Die Steuerberatungskanzlei prüft eure Unterlagen (Buchhaltung, ZVR Auszug usw.), bestätigt eure Angaben, stellt den Antrag und übernimmt die gesamte Korrespondenz für euch. Die Kosten der Steuerberatungskanzlei werden zu 100% vom NPO Fond zusätzlich zu eurem Zuschuss bezahlt.

  • Vereine die bereits NPO Fonds für Jänner bis September über die LBG St. Pölten beantragt haben, erhalten die aktuellen Informationen automatisch an die angegebene E-Mailadresse des letzten Förderantrages.  
  • Neuantragsteller können sich per mail anmelden. Einfach E-Mail an npofonds.landjugend@lbg.at.

Was ihr benötigt:

Zur erfolgreichen Antragstellung benötigt ihr:

  • Die fertigen Kassabücher für das Jahr 2020 (alle Geldbewegungen eingetragen bis 31.12.2020)
  • Kopien von Lichtbildausweisen von Obmann und Leiterin (Scan)
  • Unterschriebene Vollmacht für die Steuerberater (wird per mail geschickt)

Wichtig ist aufgrund der kurzen Einreichfrist, dass die Unterlagen

bis 2. April an die LBG St. Pölten geschickt werden.

Wir sollten in jedem Fall die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Unterstützungen annehmen. Wir können leider nicht damit rechnen, dass 2021 alle Einnahmen wie gewohnt für unsere Aktivitäten zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es die Unterstützungen anzunehmen.

Für Fragen steht euch das Büro der Landjugend Niederösterreich gerne zur Verfügung.

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