NPO-Fonds 2. Quartal 2022
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 1. Quartal 2022 können ab sofort eingebracht werden.
Ziel und Zweck des NPO-Zuschusses ist, gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, die infolge von COVID-19 entstandenen Einnahmenausfälle mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu mildern, damit diese ihre statutengemäßen Aufgaben weiter erbringen können. Nähere Infos findest du unter www.npo-fonds.at
Ihr möchtet eine NPO-Förderung für das 1. Quartal 2022 beantragen? Dann unterstützt euch das Team der LBG St. Pölten gerne bei der Antragstellung.
Und so funktioniert's!
Als Organisation so rasch als möglich registrieren!
Die Registrierung erfolgt per E-Mail an .
Diese Registrierung soll so rasch als möglich erfolgen und beinhaltet noch keine Förderzusage oder ähnliches, sondern ist nur die Grundlage für spätere Ansprüche.
Folgende Informationen sollten in der E-Mail enthalten sein:
- genauer Vereinsname, für den die Förderung beantragt werden soll
- ZVR-Nummer, wenn es eine gibt
- Name und Telefonnummer des Ansprechpartners für die Beantragung des NPO-Fonds
Die LBG, Steuerberater und Kooperationspartner punkto NPO-Fonds, schickt euch die nötigen Unterlagen per E-Mail zu und betreut euch beim Weg zur Förderung. Für eine erfolgreiche Antragstellung sind folgende Dinge notwendig:
- Eine Erklärung, die die LBG berechtigt, für euch die Förderung abzuwickeln
(dafür bekommt ihr von LBG eine Vollmacht zugesendet) - Vollständige Kassabuch/Rechnungsabschluss/ Jahresabschluss der Jahre 2018, 2019 und 2021
- Die Kontodaten zur Überweisung der Unterstützung.
Natürlich wird die LBG eure Unterlagen im Sinne eines Steuerberatungsunternehmens datenschutzrechtlich handhaben und keine Daten an andere Behörden und Institutionen weitergeben. Mit dieser Übermittlung ist eure Tätigkeit im Wesentlichen abgeschlossen. Bei etwaige Rückfragen meldet sich die LBG.
- Die LBG stellt in eurem Namen den Förderantrag, stellt die möglichen Ansprüche aus euren Kassabüchern zusammen und bestätigt als Steuerberatungsfirma die Richtigkeit eurer Ansprüche.
- Die LBG übermittelt die Anträge an die Förderstelle und steht für Informationen zur Verfügung.
- Nach Förderzusage wird das Geld auf euer Konto überwiesen
Die Kosten der Abwicklung - keine Kosten!
Die Kosten für die Antragstellung werden ebenfalls in der Regel durch den NPO-Zuschuss gefördert und werden zu 100% gemeinsam mit der Förderung ausbezahlt. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Einnahmenausfall im 4. Quartal zu gering ist. Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen, werden die Unterlagen von uns überprüft und der Einnahmenausfall berechnet. Sollte es keinen Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 gegeben haben, der eine Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist, dann informieren wir euch darüber und es werden keine Kosten anfallen.