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NÖ Landwirtschaftskammerwahl am 1. März 2015

| Landwirtschaft & Umwelt

Credit: LK NÖ/Haiden

Am Sonntag den 1. März finden nach 5 Jahren wieder die Wahlen der Landwirtschaftskammer NÖ statt. Alle Wahlberechtigten sollten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und mitentscheiden. Die eigentliche Wahl, die ortsüblich kundgemacht wurde, erfolgt in einem von den Gemeinden festgelegten Wahllokal zu einer festgesetzten Wahlzeit. Wahlberechtigt bei der LK-Wahl am 1. März 2015 sind:

  • Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im Mindestausmaß von 1 ha.
  • Personen, die eine land- und forstwirtschaftliche, selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich  ausüben (zB Pächter).
  • Familienangehörige von in den Ziffern 1 und 2 genannten, wenn sie in deren Betrieb ohne Rücksicht auf Entgelt hauptberuflich tätig sind (zB am Betrieb mittätiger Sohn oder Tochter).
  • Personen, welche die Voraussetzungen nach Ziffer 1 oder 2 durch mindestens 20 Jahre hauptberuflich erfüllt haben (zB Bauernpensionisten)
  • bestimmte land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Verbände.

Alle genauen Infos gibt es unter: https://noe.lko.at/

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