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Jetzt NPO Fond beantragen

| Service & Organisation

NPO Fond Jänner bis Juni 2021 jetzt beantragen

Nach der erfolgreichen Abwicklung der Unterstützungen aus dem NPO Fonds 2020, besteht jetzt die Möglichkeit neuerlich anzusuchen.

Gefördert werden:

  • Fixkosten (Mieten, Versicherungen, Mitgliedsbeitrag usw.), die der Periode Jänner bis Juni zurechenbar sind, mit 100% und
  • pauschale Aufwendungen des Vereins unter dem Titel „Struktursicherungsbeitrag“. In diesem, mit 10% des Umsatzes aus dem ersten Halbjahr 2019 beschränkten „Struktursicherungsbeitrag“, kann aber nur max. der Einnahmenausfall (Umsatz) des ersten Halbjahres 2021 gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 unterstützt werden.  

Was zu tun ist:

Wir empfehlen die Abwicklung der Förderung über die LBG St. Pölten. Die Steuerberatungskanzlei prüft eure Unterlagen (Buchhaltung, ZVR Auszug usw.), bestätigt eure Angaben, stellt den Antrag und übernimmt die gesamte Korrespondenz für euch. Die Kosten der Steuerberatungskanzlei werden zu 100% vom NPO Fond zusätzlich zu eurem Zuschuss bezahlt.

  • Vereine, die bereits NPO Fonds über die LBG St. Pölten beantragt haben, erhalten die aktuellen Informationen automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse des letzten Förderantrages (!!Achtung die damaligen Funktionäre sind möglicherweise nicht mehr im Amt!!!)
  • Neuantragsteller können sich per Mail anmelden. Einfach E-Mail an npofonds.landjugend@lbg.at.

Was ihr benötigt:

Zur erfolgreichen Antragstellung benötigt ihr:

  • Die fertigen Kassabücher für das Jahr 2019, sofern diese nicht im Zuge früherer Antragstellungen bereits der LBG vorliegt.
  • Fertig gebuchtes Kassabuch (alle Einnahmen und Ausgaben) für die Zeit von 1. Jänner 2021 bis 30. Juni 2021
  • Kopien von Lichtbildausweisen von Obmann und Leiterin (Scan), sofern sich diese geändert haben

Die Fördergelder werden nach dem Datum der Einreichung gereiht. Die Mittel des Fonds sind begrenzt. Deshalb wird eine rasche Antragstellung empfohlen. Aus organisatorischen Gründen ist eine Einreichung bei der LBG St. Pölten bis 15. August wichtig.

Wir sollten in jedem Fall die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Unterstützungen annehmen. Die Pandemie hat unsere Aktivitäten auch im Jahr 2021 eingeschränkt. Inwieweit es im Laufe des Jahres möglicherweise nochmals Einschränkungen geben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Umso wichtiger ist es, die Unterstützungen anzunehmen.

Für Fragen steht euch das Büro der Landjugend Niederösterreich gerne zur Verfügung.

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