Handlungsempfehlung laut aktuell gültiger Verordnung
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Service & Organisation
Die aktuelle Handlungsempfehlung und Maßnahmen beziehen sich auf die aktuell gültige Verordnung der Bundesregierung vom 16.04.2022.
1. Veranstaltungen unter 500 Personen
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es muss kein Präventionskonzept ausgearbeitet und vorbereitet werden.
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ein 3G Nachweis muss nicht kontrolliert werden - trotzdem empfehlenswert!
2. Veranstaltungen über 500 Personen
- Es muss ein Präventionskonzept ausgearbeitet und vorbereitet werden. Dieses muss am Veranstaltungsort bereit stehen und zuvor mit dem Vorstand und den Mitgliedern besprochen werden!
- ein 3G Nachweis muss nicht kontrolliert werden - trotzdem empfehlenswert!
Sollten bereits Präventionskonzepte abgegeben worden sein (z.B.: an die Bezirkshauptmannschaft), dann muss dieses eingehalten werden oder ein neues ausgearbeitet und mit den Mitgliedern besprochen werden.
Die Vorlagen für das Präventionskonzept findet ihr auch als Download im Internbereich - bitte auf euren Veranstaltung abändern!