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Handlungsempfehlung laut aktuell gültiger Verordnung

| Service & Organisation

Die aktuelle Handlungsempfehlung und Maßnahmen beziehen sich auf die aktuell gültige Verordnung der Bundesregierung vom 16.04.2022. 

1. Veranstaltungen unter 500 Personen 

  • es muss kein Präventionskonzept ausgearbeitet und vorbereitet werden. 

  • ein 3G Nachweis muss nicht kontrolliert werden - trotzdem empfehlenswert!

2. Veranstaltungen über 500 Personen 

  • Es muss ein Präventionskonzept ausgearbeitet und vorbereitet werden. Dieses muss am Veranstaltungsort bereit stehen und zuvor mit dem Vorstand und den Mitgliedern besprochen werden! 
  • ein 3G Nachweis muss nicht kontrolliert werden - trotzdem empfehlenswert! 

Sollten bereits Präventionskonzepte abgegeben worden sein (z.B.: an die Bezirkshauptmannschaft), dann muss dieses eingehalten werden oder ein neues ausgearbeitet und mit den Mitgliedern besprochen werden. 

Die Vorlagen für das Präventionskonzept findet ihr auch als Download im Internbereich - bitte auf euren Veranstaltung abändern! 

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