Fonds für "NON PROFIT ORGANISATIONEN" jetzt rasch beantragen!
... Corona-Unterstützung für Landjugendvereine - rasch beantragen!
Durch die Erstellung eines mit 700 Millionen Euro dotierten Fonds für die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, hat die Bundesregierung auch für die Landjugend eine Möglichkeit geschaffen, Förderungen für den Ausfall von Einnahmen zu erhalten.
Anspruch auf Unterstützung hat jeder Landjugendverein der:
- heuer weniger Umsatz als im Vorjahr machen wird (nicht Gewinn).
Das bedeutet, dass alle Gruppen, die ein Fest, Ausflüge, usw. abgesagt haben, Ansprüche geltend machen können, wenn - der Verein im letzten Jahr zumindest 7.300 Euro Umsatz (nicht Gewinn) laut Kassabuch gemacht hat.
Der Weg zur Förderung - rasch registrieren!
Und so funktioniert's!
- Als Organisation so rasch als möglich registrieren!
Die Registrierung erfolgt per E-Mail an npofonds.landjugend(at)lbg.at.
Diese Registrierung soll so rasch als möglich erfolgen und beinhaltet noch keine Förderzusage oder ähnliches, sondern ist nur die Grundlage für spätere Ansprüche. - Die LBG, unser Steuerberater und Kooperationspartner punkto NPO-Fonds, schickt euch die nötigen Unterlagen per E-Mail zu und betreut euch beim Weg zur Förderung. Voraussichtlich sind für eine erfolgreiche Antragstellung folgende Dinge notwendig:
- Eine Erklärung, die die LBG berechtigt, für euch die Förderung abzuwickeln.
- Die Excel Kassabücher der letzten beiden Jahre.
- Die Kontodaten zur Überweisung der Unterstützung.
Natürlich wird die LBG eure Unterlagen im Sinne eines Steuerberatungsunternehmens datenschutzrechtlich handhaben und keine Daten an andere Behörden und Institutionen weitergeben. Mit dieser Übermittlung ist eure Tätigkeit im Wesentlichen abgeschlossen. Bei etwaige Rückfragen meldet sich die LBG.
- Die LBG stellt in eurem Namen den Förderantrag, stellt die möglichen Ansprüche aus euren Kassabüchern zusammen und bestätigt als Steuerberatungsfirma die Richtigkeit eurer Ansprüche.
- Die LBG übermittelt die Anträge an die Förderstelle (nicht Finanzamt) und steht für Informationen zur Verfügung.
- Nach Förderzusage wird das Geld auf euer Konto überwiesen.
Die Kosten der Abwicklung - keine Kosten!
Die Landjugend hat mit der Steuerberatungskanzlei LBG St. Pölten eine Kooperation vereinbart, welche sicherstellt, dass anfallende Steuerberatungskosten zu 100% aus zusätzlichen Fördermitteln bezahlt werden.
Das bedeutet, dass für die Landjugendgruppen keine Kosten für die Abwicklung anfallen, weil diese aus dem Fonds getragen werden. Wenn keine Unterstützung möglich ist, wird die LBG keine Kosten verrechnen.
Mit Michael Hell hat die LBG St. Pölten einen Zweigstellenleiter der durch seine jahrelange Tätigkeit in der Landjugend (ehemaliger Bundesobmann der Landjugend) unsere Strukturen und Aufgaben sehr genau kennt und dadurch als Partner optimale Voraussetzungen mitbringt.
Die Unterstützung soll die Ausfälle der Vereine etwas abfedern. In Summe würde die Landjugendorganisation auf beachtliche Mittel verzichten, wenn die Vereine nicht ansuchen. Es ist deshalb auch der Wunsch der Bundes- und Landesregierung, dass die Landjugend die Möglichkeiten nutzt.
Jetzt registrieren und beantragen!
Rasch registrieren und eine kurze E-Mail mit euren Kontaktdaten und den Erstinfos zur Landjugend-Gruppe an npofonds.landjugend(at)lbg.at schicken!