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COVID-19-Öffnungsschritte ab 19.Mai

| Service & Organisation

...es geht wieder vorsichtig los - wir informieren euch wie:

Corona Info zu den Öffnungsschritten am 19. Mai

Aufgrund der positiven Entwicklung der Infektionszahlen hat die Bundesregierung zusätzliche Aktivitäten ermöglicht. Die neuen Chancen verlangen aber auch von uns Funktionären einen verantwortungsvollen Umgang.

Generell sollen Lockerungen bei Abständen und anderen Präventionsmaßnahmen das Vereinsleben wieder erleichtern. Das bedeutet aber auch, dass solche Präventionsmaßnahmen, wenn sie die Aktivitäten nicht massiv einschränken, weiterhin eingehalten werden sollen.

Soweit möglich, sollen Aktivitäten im Freien stattfinden und Abstandsregelungen eingehalten werden, auch wenn einzelne Bestimmungen dies nicht unbedingt fordern.

Gemeinsam können wir in den nächsten Wochen weitere Öffnungsschritte ermöglichen indem wir mithelfen die Infektionszahlen weiter niedrig zu halten und das Test- & Impfangebot nützen.  

Diese Handlungsempfehlung wurde nach besten Wissen und Gewissen vom Landjugendbüro erstellt und soll als Hilfestellung zur 214. COVID-19-Öffnungsverordnung (COVID-19-ÖV) dienen und landjugendrelevante Aktivitäten zusammenfassen. Notwendige Präventionskonzepte für die verschiedensten Landjugendaktivitäten können im Landjugendbüro angefragt werden und stehen ab 19.Mai im Self Service Portal zum Download zur Verfügung.

1. Jugendräume

Aufgrund fehlender detaillierter Regelungen muss davon ausgegangen werden, dass Jugendräume wie Freizeit- und Kultureinrichtungen zu behandeln sind.

Für diese gilt, dass das Betreten nur erlaubt ist, wenn folgende Punkte eingehalten werden können:

  • für jeden Besucher müssen 20 m² zur Verfügung stehen
  • Öffnungszeiten 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Besucher müssen getestet, geimpft oder genesen sein - der Betreiber (Leitung) hat dies in geeigneter Form sicherzustellen.
  • Es muss ein Covid-Präventionskonzept erstellt und ein Beauftragter ernannt werden. Der Beauftragte hat sicherzustellen (durch Anwesenheit), dass das Konzept eingehalten wird.
  • Für die Verabreichung von Speisen gilt die Regelung der Gastronomie (Innenräume max. 4 Personen je Tisch, Abstand zwischen den Tischen 2 Meter).
  • Die Besucher haben eine FFP2 Maske (ausgenommen beim aktiven Konsum von Speisen und Getränken) zu tragen.
  • Gegenüber von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist ein Abstand von mind. 2 Metern einzuhalten.

Eine Öffnung der Jugendräume ist aufgrund der aktuellen Vorgaben praktisch nicht möglich und sinnvoll. Für die Einhaltung der Maßnahmen ist die Leitung verantwortlich.

2. Vorstandssitzungen:

Anforderungen an Sitzungen

2.1. Variante Allgemein bis 10 Pers.

2.2. Variante Jugendarbeit bis 20 Pers.

2.3. Variante Allgemein bis 50 Pers.

geschlossenen Räumlichkeiten

Nein

Ja

Ja

im Freien

Ja

Ja

Ja

3G (getestet, geimpft, genesen)

Nein, aber empfohlen

Ja

Ja

2 Meter Abstand

Nein

Nein

Ja

zugewiesene Plätze

Nein

Nein

Nein

Sperrstunde 22:00 Uhr

Ja

Ja

Ja

Maske

Nein

Nein

Ja

Covid-19-Konzept

Nein

Ja

Ja

Covid-19-Beauftragter

Nein

Ja

Ja

Anzeige bei BH

Nein

Nein

Nein – Ausnahme
§13 Abs.10 Zi6

Verpflegung (Essen/Trinken)

Ja

Ja, mit Hygienekonzept

Ja, mit Hygienekonzept

Registrierung der TN

Nein

Ja

Ja

2.1. Variante (Vorstands)-sitzungen bis 10 Personen:

  • Im Freien ohne zugewiesene Sitzplätze und ohne Maskenpflicht
  • Sitzung muss mit 22:00 Uhr zu Ende sein
  • 3G Nachweis nicht vorgeschrieben, aber empfohlen!
  • Mindestabstand ist nicht vorgeschrieben - es wird empfohlen die Tische trotzdem so aufzustellen, dass zwischen den Teilnehmern ausreichend Abstand (1-2 Meter) besteht
  • Meldung an die BH ist nicht erforderlich
  • Covid-19-Präventionskonzept nicht erforderlich – allgemeine Hygienemaßnahmen trotzdem einhalten (Desinfektion, kein Händeschütteln, Sanitäranlagen, nur gesunde Personen usw.)
  • COVID-19-Beauftrager nicht erforderlich - Leitung trägt wie bei anderen Aktivitäten des Vereins die Verantwortung für die Corona-konforme Umsetzung der Aktivität.
  • Die Verabreichung von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht verboten. Notwendigkeit sollte geprüft werden! Falls notwendig Formen wählen die eine Infektion soweit wie möglich ausschließen z.B.: geschlossene Flaschen für jeden Teilnehmer, Vorverpackte Speisen, Abstand beim Essen usw.

2.2. Variante (Vorstands)-sitzungen bis 20 Personen: (Ausnahme außerschulische Jugendarbeit §14)

  • zugewiesene Sitzplätze indoor & outdoor nicht notwendig 
  • Sitzung muss mit 22:00 Uhr zu Ende sein
  • 3-G Nachweis von allen Teilnehmern mitzuführen und vorzuweisen (gültigen negativen Covid-19-Test, eine Impfung oder eine überstandene Infektion)
  • Auf Maske und Mindestabstand kann, wenn (aufgrund der Aufgabenstellung) notwendig verzichtet werden. Insbesondere in diesen Fällen sind alle anderen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie unbedingt einzuhalten. (Händedesinfektion, Anforderungen an Räume, Lüften usw.)
  • Ein spezielles Covid-19-Präventionskonzept ist zu erarbeiten und umzusetzen. (Siehe Vorlage der LJ NÖ_außerschulische Jugendarbeit)
  • Covid-19-Beauftragter muss vor Ort die Umsetzung des Covid-19-Präventionskonzepts überwachen.
  • Die Verabreichung von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht verboten. Notwendigkeit sollte geprüft werden! Falls notwendig Formen wählen die eine Infektion soweit wie möglich ausschließen z.B.: geschlossene Flaschen für jeden Teilnehmer, Vorverpackte Speisen, Abstand beim Essen usw.
  • Die Registrierung der Teilnehmer ist vorgeschrieben. (Landjugend Teilnehmerliste!)

2.3. Vorstandssitzungen bis 50 Personen: (Ausnahmeregelung §13 Abs 10, Zi6 für Organe von juristischen Personen)

  • zugewiesene Sitzplätze indoor & outdoor nicht notwendig 
  • Sitzung muss mit 22:00 Uhr zu Ende sein
  • 3-G Nachweis von allen Teilnehmern mitzuführen und vorzuweisen (gültigen negativen Covid-19-Test, eine Impfung oder eine überstandene Infektion)
  • Maskenpflicht und Mindestabstand von 2 Metern ERFORDERLICH!
  • Ein spezielles Covid-19-Präventionskonzept ist zu erarbeiten und umzusetzen. (siehe Vorlage: COVID-19-Gesamtkonzept-Veranstaltungen bis 50 Teilnehmer)
  • Covid-19-Beauftragter muss vor Ort die Umsetzung des Covid-19-Präventionskonzepts überwachen.
  • Anzeige bei der BH nicht erforderlich, weil Zusammenkunft eines Organs der juristischen Person (§13 Abs 10, Zi 6).
  • Die Verabreichung von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht verboten. Notwendigkeit sollte geprüft werden! Falls notwendig Formen wählen die eine Infektion soweit wie möglich ausschließen z.B.: geschlossene Flaschen für jeden Teilnehmer, Vorverpackte Speisen, Abstand beim Essen usw.
  • Die Registrierung der Teilnehmer ist vorgeschrieben. (Landjugend Teilnehmerliste!)

3. Weiterbildung

Seminare und Klausuren der Landjugend

3.1. Variante Allgemein bis 10 Personen

3.2. Variante Jugendarbeit bis 20 Personen

- empfohlen

3.3. Variante Allgemein bis 50 Pers.– nur in Ausnahmefällen

geschlossenen Räumlichkeiten

Nein

Ja

Ja

im Freien

Ja

Ja, empfohlen

Ja

3G (getestet, geimpft, genesen)

Nein, aber empfohlen

Ja

Ja

2-Meter Abstand

Nein

Nein

Ja

zugewiesene Plätze

Nein

Nein

Nein

Sperrstunde 22:00 Uhr

Ja

Ja

Ja

Maske

Nein

Nein

Ja

Covid-19-Konzept

Nein

Ja nach §14

Ja nach §14

Covid-19-Beauftragter

Nein

Ja

Ja

Anzeige bei BH

Nein

Nein

Ja - spätestens 1 Woche vorher

Verpflegung (Essen/Trinken)

Ja

Ja

Nein

Registrierung der TN

Nein

Ja

Ja

3.1. Variante Weiterbildung bis 10 Personen:

    • Weitere Informationen - Siehe 2.1. Vorstandsitzungen

3.2. Variante Weiterbildung bis 20 Personen: (Ausnahme außerschulische Jugendarbeit §14)

  • Empfohlene Variante – zusätzlich dürfen zu den 20 Personen vier Personen als Betreuer bzw. Trainer/Referent teilnehmen
  • Weitere Informationen - Siehe Vorstandsitzungen 2.2.

3.3. Variante Weiterbildung bis 50 Personen: (keine Ausnahme §13 Abs 10, Zi6 für Organe von juristischen Personen)

  • zugewiesene Sitzplätze indoor & outdoor nicht notwendig 
  • Sitzung muss mit 22:00 Uhr zu Ende sein
  • 3-G Nachweis von allen Teilnehmern mitzuführen und vorzuweisen (gültigen negativen Covid-19-Test, eine Impfung oder eine überstandene Infektion)
  • Maskenpflicht und Mindesabstand von 2 Metern ERFORDERLICH!
  • Ein spezielles Covid-19-Präventionskonzept ist zu erarbeiten und umzusetzen. (Siehe Vorlage der LJ NÖ)
  • Covid-19-Beauftragter muss vor Ort die Umsetzung des Covid-19-Präventionskonzepts überwachen.
  • Anzeige bei der BH erforderlich (siehe Vorlage: Anzeige an BH + COVID-19-Gesamtkonzept-Veranstaltungen bis 50 Teilnehmer)
  • Keine Speisen und Getränke erlaubt!

4. Mitgliederaktivitäten

Möglichkeiten für Aktivitäten trotz Einschränkungen:

  • Neumitgliederabende
  • Wanderungen
  • Cocktailkurs oder Kochkurs outdoor
  • Volkstanzproben
  • Seminare, Klausuren
  • Wettbewerbe
  • Sportliche Aktivitäten usw.

Mitgliederaktivitäten

4.1. Variante Allgemein bis 10 Personen

4.2. Variante Jugendarbeit bis 20 Personen

geschlossenen Räumlichkeiten

Nein

Ja

im Freien

Ja

Ja

3G (getestet, geimpft, genesen)

Nein

Ja

zugewiesene Plätze

Nein

Nein

Sperrstunde 22:00 Uhr

Ja

Ja

Maske

Nein

Nein

Covid-19-Konzept

Nein

Ja

Covid-19-Beauftragter

Nein

Ja

Anzeige bei BH

Nein

Nein

Verpflegung (Essen/Trinken)

Ja

Ja

Registrierung der TN

Nein

Ja

4.1. Variante Mitgliederaktivitäten bis 10 Personen:

  • Weitere Informationen - Siehe 2.1. Vorstandsitzungen

4.2. Variante Mitgliederaktivitäten bis 20 Personen: (Ausnahme außerschulische Jugendarbeit §14)

  • Empfohlene Variante – zusätzlich dürfen zu den 20 Personen vier Personen als Betreuer bzw. Trainer/Referent teilnehmen
  • Wenn möglich nur im Freien umsetzen (auch konsumieren). Bei gruppendynamischen Aktivitäten sollen insbesondere Aufgabenstellungen zum Einsatz kommen, die so wenig wie möglich an Kontakt (weniger als 2 Meter) benötigen. (Siehe Beispiele Mitgliederaktivitäten und Neumitglieder!)
  • Weitere Informationen - Siehe Vorstandsitzungen 2.2.

Eine Variante 4.3. mit bis zu 50 Teilnehmer ist bei Mitgliederaktivitäten beschränkt sinnvoll bzw. zielführend, weil keine Konsumtion von Speisen und Getränken erlaubt ist.

5. Bezirks- & Regionswettbewerbe (Reden, Mähen, Forst usw.)

Bezirks- & Regionswettbewerbe

5.1. Variante Jugendarbeit bis 20 Personen

5.2. Variante Allgemein bis 50 Personen

geschlossenen Räumlichkeiten

Ja

Ja

im Freien

Ja

Ja

3G (getestet, geimpft, genesen)

Ja

Ja

zugewiesene Plätze

Nein

Nein

Sperrstunde 22:00 Uhr

Ja

Ja

Maske

Nein

Ja

Covid-19-Konzept

Ja

Ja

Covid-19-Beauftragter

Ja

Ja

Anzeige bei BH

Nein

Ja –

spätestens eine Woche vorher

Verpflegung (Essen/Trinken)

Ja

Nein

Registrierung der TN

Ja

Ja

5.1. Variante Wettbewerbe bis 20 Personen: (Ausnahme außerschulische Jugendarbeit §14)

  • Empfohlene Variante – zusätzlich dürfen zu den 20 Personen vier Personen als Betreuer teilnehmen
  • Wenn möglich nur im Freien umsetzen (auch konsumieren). Bei gruppendynamischen Aktivitäten sollen insbesondere Aufgabenstellungen zum Einsatz kommen die so wenig wie möglich an Kontakt (weniger als 2 Meter) benötigen. (Siebe Beispiele Mitgliederaktivitäten und Neumitglieder!)
  • Weitere Informationen - Siehe Vorstandsitzungen 2.2.

5.2. Variante Wettbewerbe bis 50 Personen (keine Ausnahme §13 Abs 10, Zi6 für Organe von juristischen Personen)

  • Weitere Informationen – siehe 3.3. Variante Weiterbildung bis 50 Personen

6. Sportliche Aktivitäten §8


Inhalte folgen am Dienstag, den 18.Mai 2021!

Bei größeren Aktivitäten mit mehr als 50 Teilnehmer bzw. mit 11 bis 50 Teilnehmern und zugewiesenen Sitzplätzen für die Durchführung von Mostkosten, Theater usw. bitten wir an, sich mit uns unter 050-259 26300 oder noe@landjugend.at in Verbindung zu setzen. Gerne arbeiten wir an einem gemeinsamen Konzept und informieren über weitere Regelungen!

Plakat mit COVID-19-Maßnahmen

Download

Gesamtkonzept der WKO für Veranstaltungen von 20 bis 50 Teilnehmer

Download

Anzeigeformular Vorlage an BH bei VA mit 11 bis 50 Teilnehmer

Download
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