Förderung über Erasmus+
Du möchtest für dein internationales Tourismuspraktikum eine finanzielle Unterstützung durch Erasmus + beantragen? Hier findest du die Teilnahmevoraussetzungen, den Anmeldeschluss und notwendige Unterlagen.
Der Verein zur Förderung von internationalen Tourismuspraktika hat 2020 einen Antrag auf eine Akkreditierung gestellt. Die Akkreditierung sowie der nachfolgende Budgetantrag wurden genehmigt. HLW/HLT SchülerInnen haben so die Möglichkeit sich für ihr internationales Praktikum finanzielle Unterstützung zu sichern.
Vorraussetzungen für die Teilnahme am Erasmus+ Förderprojekt für SchülerInnen :
- Pflichtpraktikum im Rahmen einer HLW/HLT Ausblidung
- Das Praktikum muss in einem europäischen Land absolviert werden (Schweiz-Selfplacement und Großbritannien ist nicht förderfähig)
- Entfernung Wohnort - Praxisort ≥ 100km (Luftlinie)
- Es kann nur ein Praxisplatz gefördert werden.
Eine Erasmus+ Förderung kann sowohl beantragt werden, wenn die Praxisstelle über die Landjugend vermittelt wurde, als auch wenn die Stelle selbst gesucht worden ist.
Anmeldeschluss für die Förderung
- Anmeldeschluss für die Erasmus+ Förderung für ein internationales Tourismuspraktikum im Sommer 2023 ist der 15. Jänner 2024!
Im Frühjahr wirst du benachrichtigt, ob und in welchem Umfang das Erasmus+ Projekt bewilligt wurde. Du bekommst eine Vorinformation über die voraussichtliche Höhe der Fördersumme!
Zu beachten ist, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Das heißt es kann nicht garantiert werden, dass die Förderung bewilligt wird.
Bei Fragen zur Förderung kannst du dich gerne jederzeit bei uns melden.
Hier nochmal der Kontakt von deiner Ansprechperson!
Haftungsauschluss:
„Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.“