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Unfallversicherung

Unfallversicherung

 

Wer ist versichert?

Alle Mitglieder der Landjugend Niederösterreich, die in der zentralen Datenbank erfasst sind.



Was ist versichert?

Folgewirkungen von Unfällen bei Landjugendveranstaltungen, sowie auf dem direkten Weg
von und zu diesen Veranstaltungen. Die Versicherung umfasst:

- Unfallkosten (Heil-, Berge- u. Rückholkosten)

- Unfallinvalidität

- Unfalltod


 

1. Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten) bis € 1.200,-

Bergungskosten

Bergungen, bei denen ein Selbstbehalt entsteht
z.B. Freizeitunfälle – Skiunfall mit Einsatz der Bergrettung, Rettungseinsatz nach
einem Freizeitunfall (Selbstbehalt), Hubschraubereinsatz etc.

Rückholkosten

Verlegung des Patienten auf ärztliche Empfehlung z.B. aus Krankenhaus im
Skigebiet ins Heimatkrankenhaus

Heilungskosten

erstmalige Anschaffung von künstlichen Gliedmaßen, Zahnersatz, etc. Allenfalls
bestehende private Unfallversicherungen leisten ebenfalls (in Summe wird
maximal der Rechnungsbetrag ersetzt).

 


2. Dauernde Invalidität – Versicherungssumme € 40.000,-
Dauernde Invalidität bedeutet der vollständige Verlust oder die vollständige
Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen bzw. körperliche Funktionen (Sehvermögen,
Hörvermögen, Geruchssinn etc.) in Folge eines Unfalls. Berechnet wird die Schwere der
„Beeinträchtigung“ über die Gliedertaxe.

  • Leistung ab 20% Dauernde Invalidität
  • Progressive Leistung: bei 100% Dauernde Invalidität werden € 160.000.-bezahlt.
  • Allenfalls bestehende Unfallversicherungen zahlen zusätzlich (Leistungen summieren sich)

 

3. Todesfall – Versicherungssumme € 3.000,-
Allenfalls bestehende Unfallversicherungen zahlen zusätzlich (Leistungen
summieren sich)
Im Falle von Fremdverschulden können auch Ansprüche an die Haftpflichtversicherung des
Schuldigen gestellt werden (Schmerzensgeld usw.)



Was ist im Schadenfall zu tun?

- Schadensmeldung ausfüllen und an das Landjugendbüro zurückschicken (julia.fuchs@lk-noe.at)

- Referat leitet das Formular an die Niederösterreichische Versicherung weiter

- bei Heil-, Bergungs- und Rückholkosten müssen die Rechnungen eingeschickt werden

- bei dauernder Invalidität muss der Verletzte Forderungen an die Niederösterreichische Versicherung stellen (Brief oder Schadensformular)

- bei Todesfall ist die Sterbeurkunde mitzuschicken


 

Zusammenfassung

Die Unfallversicherung der Landjugend Niederösterreich zahlt bei den genannten Punkten.
Spitalsgeld und Verdienstentgang sind nicht versichert.
ACHTUNG: Diese Absicherung gilt nur für Veranstaltungen der Landjugend und ist kein
Ersatz für eine private Unfallversicherung!

 

Schadenmeldung Unfallversicherung